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Usastraße 25
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KONTAKT
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§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten
für alle von My Car24 Fahrservice bisher
erbrachten Leistungen. Diese finden auch für alle
künftigen in Anspruch nahmen unserer
Leistungen Anwendung ohne diese nochmals,
ausdrücklich zu vereinbaren. Die verbindliche
Annahme unserer Geschäftsbedingungen tritt
spätestens ab Inanspruchnahme unserer
Dienstleistungen ein.
Stehen die Geschäftsbedingungen von My Car24
Fahrservice im Widerspruch des Kunden oder
sonstiger Dritter, gehen diese vor, auch dann,
wenn über abweichende AGB Kenntnis bestand,
diesen nicht widersprochen wurde und die
Leistung vorbehaltlos erbracht wurde.
Abweichungen oder Änderungen werden nur
dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt
wurden.
§2 Leistungsumfang
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit
Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug befindet sich
in einem optisch und technisch einwandfreien
Zustand. Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den
gesetzlichen Vorgaben für Mietwagen zur
Personenbeförderung.
Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur
Verfügung, kann My Car24 Fahrservice einen
anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp eines
anderen Herstellers einsetzen.
Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der
erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch
der Personenbeförderungsschein.
My Car24 Fahrservice behält sich vor, in
Ausnahmen die aus diesem Vertrag
entstandenen Rechte auf ein anderes
Unternehmen zu übertragen. Liegen zur
Beförderung zwingende Ausschließungsgründe
vor, welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge
hätten, oder werden Anweisungen des
Chauffeurs nicht eingehalten, das Fahrzeug
mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, behält
sich My Car24 Fahrservice die Ausschließung von
Personen vor (siehe §12 der AGB).
§3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und
Vertragsabschluss
Die seitens My Car24 Fahrservice abgegeben
Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Zur Annahme bedarf es der schriftlichen
Bestätigung des Auftrages. Etwaige
Nebenabreden oder Änderungen unterliegen
immer der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung
im Ganzen und die damit verbundenen Services,
bzw. Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch
dadurch zustande, wenn die beauftragten
Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht
werden.
Der Auftraggeber teilt innerhalb einer
angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung,
bei online Buchungen min. 48 Stunden sämtliche,
für die Durchführung des Auftrages relevanten
Informationen mit, hierunter fällt u.a. auch die
Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf.
Flugnummer usw.
§4 Abholung am Flughafen
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, Anzahl
der Fahrgäste / Gepäckstücke u.s.w. gleich aus
welchem Grund, ist My Car24 Fahrservice
unverzüglich mitzuteilen.
Schäden durch eine nicht unverzügliche
Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der
Chauffeur von My Car24 Fahrservice steht zu der
vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meeting
Point des Flughafenterminals, oder dem zuvor
schriftlich vereinbarten Treffpunkt (frühere oder
spätere Bereitstellung ist bei der Buchung
anzugeben) und wartet nach Landung bis zu 45
Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine
Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast
seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem
Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach
Ablauf der 45-minütigen Wartezeit kein Kontakt
zum Fahrgast oder zum Kunden zustande
gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt
ohne Fahrgast an. Die Leistung gilt dann als
erbracht und der volle Fahrpreis zzgl. Gebühren
wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden
gewünschte Wartezeiten werden nach der
gültigen Preisliste berechnet.
§5 Preise
Es gelten die auf der Homepage aktuell
hinterlegten Preise. Ausnahmen bestehen durch
Pauschalvereinbarungen. Die Gültigkeit der
Angebote die durch My Car24 Fahrservice
abgegeben wurden, sind auf 10 Tage befristet.
Weitere Leistungen, wenn nicht gesondert
vereinbart, werden separat in Rechnung gestellt.
Hierunter fallen:
•
Parkgebühren,
•
Wartezeiten die durch den Kunden
verursacht,
•
Maut- und Autobahngebühren,
•
Kindersitze
•
Hotelkosten,
•
Weitere Stopps
•
Gepäckzuschläge,
•
alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche
im Preis nicht enthalten sind
•
und im Zusammenhang der Dienstleistung
vom Kunden oder von den beförderten Personen
in Auftrag gegeben wurden.
Alle Preise enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Chauffeur ist berechtigt den gesamten
Fahrpreis vor Fahrtantritt zu kassieren. Eine
Barzahlung im Fahrzeug in EURO (€) ist möglich.
Akzeptiert werden gängige Kreditkarten u.A.
MasterCard, Visa, AmericanExpress und EC-
Karten (Girokarte / Bankkarte). Nach vorheriger
Absprache können Fahrten auf Rechnung
durchgeführt werden.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden
nach Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem
Zeitpunkt Bank üblichen Zinsen für
Kontokorrentkredite berechnet. Kommt der
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach, oder besteht Anlass, welche die
Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist My Car24
Fahrservice berechtigt, die Gesamtschuld fällig zu
stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt kann My
Car24 Fahrservice von allen Verträgen
zurücktreten.
Beförderungsaufträge bei denen anschließend
keine Beförderung zustande kommt, werden mit
Kosten in voller Höhe des ausgemachten
Fahrpreises zzgl. Gebühren berechnet.
§7 Stornierungen und Rücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder
sollten die beauftragten Leistungen nicht in
Anspruch genommen werden, unabhängig eines
nicht Verschuldens durch den Auftraggeber, ist
My Car24 Fahrservice berechtigt, für die zur
Erfüllung des Auftrages bereits getroffenen
Planungen und Tätigkeiten, angemessen in
Rechnung zu stellen. Diese
Aufwandsentschädigung kann pauschaliert
werden und wird sich zugunsten des
Auftraggebers, je nach Auftragsart und
Auftragsumfang auf einen angemessenen Betrag
beschränken.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen,
maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die
Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den
Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist
der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Bei Stornierungen berechnet My Car24
Fahrservice folgenden Anteil des vereinbarten
Betrages. Dieser Anteil beträgt:
•
bei Stornierungen unter 24 Stunden vor
Fahrtantritt
50%
•
bei Stornierungen unter 12 Stunden vor
Fahrtantritt
75%
•
bei späteren Stornierungen und bei
Nichtantritt der Fahrt
100%
Sollte der Chauffeur nicht pünktlich vor Ort sein
oder das Fahrzeug wird nicht gefunden, hat der
Auftraggeber My Car24 Fahrservice umgehend
anzurufen.
Sollte es My Car24 Fahrservice nicht möglich sein
innerhalb von 15 Minuten ein Ersatzfahrzeug zur
Verfügung zu stellen, kann der Auftraggeber den
Auftrag kostenfrei stornieren. Sollte der
Auftraggeber den Auftrag trotz rechtzeitiger oder
rechtzeitig möglicher Ersatzlieferung vorher
stornieren, wird die Fahrt zu 100% in Rechnung
gestellt.
Bei Stornierungen für telefonischen Bestellungen
für „SOFORT“ wird die Fahrt zu 100% in Rechnung
gestellt.
§8 Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu
verhalten, dass insbesondere die eigene
Sicherheit und die unseres Chauffeurs nicht
gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu
behandeln und es sind die technischen
Anweisungen bei der Benutzung zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der
Verkehrssicherheit den Anweisungen des
Chauffeurs zu folgen. Wird auf die Anweisung
nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht
vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung
gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur
sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne,
dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In
diesem Fall ist My Car24 Fahrservice berechtigt
die Leistung für den gesamten Auftrag in
Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen
Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch
auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug
oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden
oder vom Auftraggeber zu ersetzen.
Sollte das Fahrzeug durch Beschädigungen durch
den Auftraggeber oder dem Kunden ausfallen, ist
My Car24 Fahrservice berechtigt eine Pauschale
Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro
Kalendertag zu berechnen.
Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig
verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür
gesondert in Rechnung gestellt. Bei
Verunreinigungen im Fahrzeug wie z.B. durch
Erbrechen oder Blut wird ein pauschaler Betrag
vom 350,-€ zzgl. 19% MwSt. erhoben. Dazu wird
noch eine Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19%
MwSt. pro Kalendertag erhoben. Diese beiden
pauschalen Beträge werden ohne den Nachweis
des tatsächlich entstandenen Schadens dem
Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dem
Auftraggeber ist es unbenommen, einen
Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich
vorliegende Schaden geringer ist.
Der Auftraggeber teilt My Car24 Fahrservice
unverzüglich jede Änderung seines Namens,
seiner Anschrift, seiner Rechtsform und seiner
Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu
verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu
Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung
zu machen. Unterlässt der Kunde eine
unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden,
die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden
wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im
Namen der Fahrgäste, die Leistung von My Car24
Fahrservice nicht missbräuchlich zu nutzen,
insbesondere:
•
die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu
stören oder zu behindern
•
keine Schäden hervorzurufen
•
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu
verstoßen
•
das Rauch-, Ess- und Trinkverbot im
Fahrzeug strikt einzuhalten
•
die Übernahme des Fahrpreises nicht zu
verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten
Pflichten, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des
Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter
Verletzung haftet der Kunde gegenüber My Car24
Fahrservice auf Schadensersatz.
Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch,
haften diese als Gesamtschuldner auch dann,
wenn beim Auftraggeber kein Verschulden
vorliegt.
§9 Haftung von My Car24 Fahrservice
Ist es und unmöglich die vertragliche Leistung zu
erbringen oder besteht eine Pflichtverletzung aus
vertraglicher Sicht, sind Schadenersatzansprüche
gegenüber My Car24 Fahrservice und gegen
deren Erfüllungshilfen ausgeschlossen. Dies gilt
insoweit kein vorsätzliches Handeln oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Im Haftungsfall ist dieser
gegenüber My Car24 Fahrservice auf höchstens
den dreifachen Auftragsbetrag beschränkt. Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt
Personenschäden bis auf maximal 15.000.000
Euro je geschädigte Person. Alle weiteren
Versicherungen müssen der Auftraggeber bzw.
der Fahrgast selber abschließen.
Für den Fall, dass mögliche
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
vertraglicher Leistungen in Betracht kommen,
müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag
schriftlich nach Auftragsbeendigung bei My Car24
Fahrservice vorliegen. Keine Haftung wird
übernommen, wenn die Leistung aufgrund
höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz
oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist,
auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen
oder Fristen vereinbart wurden. Hierunter ist zu
verstehen:
•
Höhere Gewalt durch
Witterungsbedingungen,
•
Stau oder erhöhter Verkehr
•
technische Störungen und
•
Pannen am Fahrzeug,
•
gesetzliche Vorschriften,
•
oder auch Streiks.
Der Haftungsausschluss trifft insbesondere auch
auf folgende Kosten zu:
•
Taxikosten von anderem Anbieter (nicht
durch uns bestellt),
•
Kosten für Tickets bei verpasstem Bus, Zug,
Flug etc.,
•
Vermögensschäden aller Art,
•
Schäden aller Art durch versäumte Termine
und daraus resultierende wirtschaftliche Folgen.
Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die
vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung
notwendigen Partnerunternehmen auftreten.
Unter diesen Umständen ist My Car24
Fahrservice berechtigt, den Zeitpunkt für die
Erbringung der Leistung um die Dauer der
Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen
Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise
unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein
Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn
die Dauer der Beförderung überschritten wurde,
dies aber darauf beruht, dass selbst unter
Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung
und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen
wäre.
§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
für alle vorausgegangenen Geschäfts- und
Rechtsbeziehungen zwischen dem
Vertragspartner und der Firma My Car24
Fahrservice. Für alle die sich aus dem Vertrag
Verhältnis ergebenen Streitigkeiten ist
ausschließlich der Gerichtsstand des für den
Geschäftssitz von My Car24 Fahrservice
zuständigen Gerichts. Soweit der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein rechtliches
Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das
zuständige Gericht des Geschäftssitzes von My
Car24 Fahrservice vereinbart. My Car24
Fahrservice ist nach eigener Wahl auch
berechtigt als Gerichtsstand den für das
zuständige Gericht des Vertragspartners zu
wählen.
§11 Personenbeförderungsvertrag
Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der
gewerblichen Personenbeförderung 2.§ 11 PBO
Personenbeförderungsvertrag
1.)
Der Personenbeförderungsvertrag kommt
zustande, wenn der Fahrgast das
Beförderungsmittel oder den abgegrenzten
Bereich einer Verkehrsstelle zum Zwecke der
Beförderung betritt.
2.)
Der Personenbeförderungsvertrag endet,
wenn:
•
der Verkehrsbetrieb die
Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast
das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten
Bereich der Verkehrsstelle verlassen hat;
•
eine Beförderung wegen eines
unabwendbaren Ereignisses abgebrochen oder
nicht durchgeführt wird;
•
ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt
2.1.) Der Personenbeförderungsvertrag
Der Personenbeförderungsvertrag ist eine
Sonderform des Werkvertrages (§§ 631 ff.BGB).
Hauptverpflichtung aus dem
Personenbeförderungsvertrag ist für den
Unternehmer, den befördernden Fahrgast
unversehrt an sein Ziel zu bringen.
In diesem Rahmen treffen den Unternehmer
Schutz- und Fürsorgepflichten.
Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den
Fahrpreis zu entrichten, unerheblich ob sich
dessen Höhe aus der Tarifverordnung oder aber
aus Vereinbarung ergibt. Zahlt der Fahrgast
diesen Fahrpreis nicht, hat der Unternehmer
seinen Anspruch darauf einzuklagen.
2.2.) Der Krankentransport
Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des
Arztes fährt nicht zum Zahlungsanspruch des
Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein
Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt
dann das Kostenerstattungsprinzip, d.h., der
Patient hat die Leistung des
Beförderungsunternehmers diesem gegenüber
zu vergüten und kann dann von der
Krankenkasse unter Beachtung der in den §60
bzw. §§61 f. SGB V beschriebenen
Voraussetzungen Erstattung verlangen.
Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem
Patienten und dem Leistungserbringer zustande.
Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V
zugrunde, der die Verpflichtung der Krankenkasse
regele, Fahrtkosten ihres Mitgliedes zu
übernehmen, also ersichtlich davon ausgeht, dass
zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei, diese
Kosten zu tragen.
§12 Außerdem gültig der BOKraft / Stand 2000
§ 13 – Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst
eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe
der Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die
Beförderung von Personen durchzuführen.
Soweit nicht ein Ausschluss von der
Beförderungspflicht nach anderen
Rechtsvorschriften besteht, können sie die
Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass
die zu befördernde Person eine Gefahr für die
Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für
die Fahrgäste darstellt.
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
1.)
Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung
der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu
verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen
gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist
zu folgen.
2.)
Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
1.)
nichtzutreffend,
2.)
die Türen während der Fahrt eigenmächtig
zu öffnen,
3.)
Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu
betätigen.
4.)
Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen
oder hinausragen zu lassen,
5.)
während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
6.)
ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu
betreten,
7.)
ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen,
wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist
oder die Türen geschlossen werden,
8.)
in Fahrzeugen des Obusverkehrs, des
Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen, in den
gekennzeichneten Nichtraucherzonen von
Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs (§ 24)
sowie in den als "Nichtraucher"
gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs
(§ 26 Abs. 2) zu rauchen,
9.)
Tonrundfunk- oder
Fernsehrundfunkempfänger sowie
Tonwiedergabegeräte zu benutzen.
3.)
nichtzutreffend
4.)
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die
obenliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis
3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen
werden.
§15 Beförderung von Sachen
1.)
Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck,
Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen
und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und
Ordnung des Betriebes durch sie nicht gefährdet
und andere Fahrgäste nicht belästigt werden
können. Satz 1 gilt auch für Tiere; sie dürfen nicht
auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind
freizuhalten.
2.)
Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe
und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen,
insbesondere:
1.)
explosionsfähige, leicht entzündliche,
radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
2.)
unverpackte oder ungeschützte Sachen,
durch die Fahrgäste verletzt werden könnten,
3.)
Gegenstände, die über die
Wagenumgrenzung hinausragen.
§13 Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit
unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten
die gesetzlichen Vorschriften.
ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBESTIMMUN
GEN
von My Car24 Fahrservice
“Wir sind die
Alternative zum
Taxi. Wir fahren Sie
zu fairen
Festpreisen an Ihr
Ziel.”